Hallo,
ich habe einer Mitarbeiterin, welche nach 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert wurde, nun gekündigt (negative Gesundheitsprognose).
Mir ist bewusst, dass: Bei Langzeiterkrankten verfallen die Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist. Alo: Urlaub aus 2020 verfällt am 31.03.2022, Urlaub aus 2021 verfällt am 31.03.2023 usw. - gleichzeitig erwirbt der Langzeiterkrankte für das laufende Kalenderjahr neue Urlaubsanprüche.
Jetzt zu meiner Frage - hat die Arbeitnehmerin (bzw. es wird wohl die Agentur für Arbeit anrechnen) Anspruch auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, oder auf die vertraglich vereinbarten Urlaubstage (z.B. 30 Tage bei einer 5-Tages-Woche)?
Leider konnte ich hierzu nichts finden.
Lieben Dank für eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die vertraglichen Vereinbarungen auf den Verfall des Urlaubsanspruchs Anwendung finden (Aussteuerung Urlaubsanspruch Expertenforum | AOK – Die Gesundheitskasse), dann dürfte das auch für die Höhe gelten.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, werden die Regelungen des BUrlG auch auf den vertraglichen Zusatzurlaub angewendet (BAG 12.04.2011 – 9 AZR 80/10).
Gibt es keine besondere Regelung, dass z. B. der Zusatzurlaub immer zum 31.12. des lfd. Jahres verfällt, wäre mit 30 Urlaubstage zu rechnen.