Hallo
Wir haben heute versucht die Urlaubsrückstellung aus dem Programm Lohn und Gehalt an die Finanzbuchhaltung zu übergeben. Das ist ja eine tolle Sache, leider mussten wir dann feststellen, dass dies laut Programminformation nicht für Baulohnabrechnungen funktioniert. Hat jemand eine Idee oder eine Lösung, wie das auch für Baulöhne funktioniert?
Liebe Grüße
Hallo Frau Gallert,
bloß mal eine Frage ins Blaue hinein (ohne tiefere Recherche):
Für gewerbliche Arbeitnehmer auf dem Bau gibt es ja die Urlaubsvergütung zu 100% von der SOKA-Bau zurück. Dort wäre also keine Rückstellung zu bilden.
Sie meinen also sicher die Rückstellung für nicht gewerbliche Angestellte in Bauunternehmen. Und dort funktioniert das in Lohn und Gehalt nicht wie üblich? Haben Sie da einen Link zu einem InfoDB-Dokument?
Beste Grüße,
Jens Mildner
Sehr geehrter Herr Mildener,
Dankeschön für Ihre Antwort.
Nun meine Frage: Wie ist es dann bei Urlaub im Dachdeckergewerbe? Hier müsste doch eine Rückstellung gebildet werden, da Dachdecker keine Urlaubserstattungen erhalten.
"Sie meinen also sicher die Rückstellung für nicht gewerbliche Angestellte in Bauunternehmen. Und dort funktioniert das in Lohn und Gehalt nicht wie üblich?"
---> Nein ... das funktioniert leider nicht.
Mfg. J. Gallert
Hallo Herr Mildner,
die Funktion gibt es tatsächlich nicht für Baulöhne inkl. Baunebenlöhnen in Lohn und Gehalt. Das steht direkt im Programm auf Mandantenebene Finanzbuchhaltung - Urlaubsrückstellung als Überschrift:
"Die Erstellung der Urlaubsrückstellung wird für Mandanten im Bereich Baulohn nicht unterstützt."
Nun meine Frage: Wie ist es dann bei Urlaub im Dachdeckergewerbe? Hier müsste doch eine Rückstellung gebildet werden, da Dachdecker keine Urlaubserstattungen erhalten.
Ich habe es selbst auch bei Dachdeckern schon einmal ausprobiert. Auch da funktionierte es nicht. Ich vermute, so wie der Haken Baulohn gesetzt ist, wird die Urlaubsrückstellung nicht ermittelt. Das ganz7 scheint unabhängig davon zu sein, ob es Ansprüche über Ausgleichskassen gibt.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Gallert!
Nun meine Frage: Wie ist es dann bei Urlaub im Dachdeckergewerbe? Hier müsste doch eine Rückstellung gebildet werden, da Dachdecker keine Urlaubserstattungen erhalten.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Vorteile mindern die Höhe der Rückstellung. Sie müssen also im ersten Schritt die Kosten schätzen, die der Arbeitgeber für die Gewährung/Auszahlung des Urlaubs haben wird, und im zweiten Schritt die voraussichtlichen Erstattungen davon abziehen.
Insoweit muss ich mich auch selbst korrigieren:
Im Bauhauptghewerbe sind natürlich die Arbeitgeberanteile zur SV zurückzustellen, da es dafür keine Erstattung gibt.
Beste Grüße,
Jens Mildner