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Urlaubskasse Maler, Resturlaub aus Auslernjahr

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letzte Antwort am 27.01.2021 07:48:39 von Kristin_Frohmeyer
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Katja85
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
565 Mal angesehen

Hallo, ich rechne zum erstmal einen Auszubildenden im Auslernjahr (LODAS) ab, bzw. ab Januar ist er ja ein normaler Arbeiter. Ich habe ihn auch wie in Lexinform beschrieben nach der Ausbildung umgestellt und nun ab Januar auf 14 gewerblich Arbeitnehmer umgestellt. Meine Frage ist jetzt nur was passiert mit seinen Resturlaub vom Vorjahr? Er ist ja jetzt in der Urlaubskasse, muss der Urlaub ohne Wert vorgetragen werden oder muss ich ihn ausbezahlen oder???

 

Danke für Eure Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
534 Mal angesehen

Hallo,


für die Übernahme des Urlaubs aus dem Auslernjahr, gibt es im Dokument 5303512 - Baulohn: Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe vortragen (Beispiele für LODAS) eine umfassende Beschreibung.

 

Die Resturlaubstage und das dazugehörige Entgelt kann aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate ermittelt werden (Entgelt / 65 Tage), Ausbildungszeit und –vergütung ist nicht anzurechnen oder kann alternativ bei der SOKA-Bau erfragt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.01.2021 07:48:39 von Kristin_Frohmeyer
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