Hallo an alle! Ich habe eine Frage zur Urlaubskasse Maler: Wie rechnen ich bei einem "Arbeitnehmer im Auslernjahr " die Urlaubstage ab? Da der AN im Auslernjahr noch nicht Beitragspflichtig in der Urlaubs und Malerkasse ist, sind ja auch keine Beiträge dorthin abzuführen bzw. es gibt keine Rückerstattung des Urlaubsentgelts. Muss ich die Urlaubstage bzw. das Urlaubsentgelt auf der Gehaltsabrechnung dennoch gesondert ausweisen (also unter einer eigenen Lohnart) oder kann ich die Stunden ganz normal mit den übrigen Stunden abrechnen? Muss sonst auf irgendetwas geachtet werden? Hatte noch nie einen "AN im Auslernjahr"
Hallo,
eine genaue Beschreibung, wie Sie Urlaub im Auslernjahr abrechnen, finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG