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Urlaubskasse Maler, Arbeitnehmer im Auslernjahr

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letzte Antwort am 25.06.2019 09:17:59 von Kristin_Frohmeyer
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stbberlin
Einsteiger
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Hallo an alle! Ich habe eine Frage zur Urlaubskasse Maler: Wie rechnen ich bei einem "Arbeitnehmer im Auslernjahr " die Urlaubstage ab? Da der AN im Auslernjahr noch nicht Beitragspflichtig in der Urlaubs und Malerkasse ist, sind ja auch keine Beiträge dorthin abzuführen bzw. es gibt keine Rückerstattung des Urlaubsentgelts. Muss ich die Urlaubstage bzw. das Urlaubsentgelt auf der Gehaltsabrechnung dennoch gesondert ausweisen (also unter einer eigenen Lohnart) oder kann ich die Stunden ganz normal mit den übrigen Stunden abrechnen? Muss sonst auf irgendetwas geachtet werden? Hatte noch nie einen "AN im Auslernjahr"

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
1865 Mal angesehen

Hallo,

eine genaue Beschreibung, wie Sie Urlaub im Auslernjahr abrechnen, finden Sie unter der Dok.-Nr.  5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.06.2019 09:17:59 von Kristin_Frohmeyer
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