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Urlaubsgeld Nachzahlung

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letzte Antwort am 14.05.2025 11:13:07 von Matthias_Platz
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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
110 Mal angesehen

Guten Morgen!

 

Ich wollte bei einem AN eine Nachzahlung durchführen, welche das Urlaubsgeld betrifft.

Da der AN längere Zeit krank war und keine Entgeltfortzahlung erfolgte, wurde auch das Urlaubsgeld ausgesetzt.

 

Kann ich dieses Urlaubsgeld nun in 2025 auszahlen? Muss ich eine Nachberechnung für 2024 (UG betrifft 2024) durchführen bzw. muss ich mich auf das Jahr 2024 beziehen?

 

???

Gruß

Karin

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
54 Mal angesehen

Hallo,


Sie können mit dem aktuellen Abrechnungsmonat eine Nachberechnung auf 2024 vornehmen.


Steuerrechtlich wird ein nachgezahltes Entgelt für 2024 dem aktuellen Kalenderjahr zugerechnet. Hier gilt das steuerliche Zuflussprinzip.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten 1034430 und 1007494.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.05.2025 11:13:07 von Matthias_Platz
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