Guten Morgen!
Ich wollte bei einem AN eine Nachzahlung durchführen, welche das Urlaubsgeld betrifft.
Da der AN längere Zeit krank war und keine Entgeltfortzahlung erfolgte, wurde auch das Urlaubsgeld ausgesetzt.
Kann ich dieses Urlaubsgeld nun in 2025 auszahlen? Muss ich eine Nachberechnung für 2024 (UG betrifft 2024) durchführen bzw. muss ich mich auf das Jahr 2024 beziehen?
???
Gruß
Karin
Hallo,
Sie können mit dem aktuellen Abrechnungsmonat eine Nachberechnung auf 2024 vornehmen.
Steuerrechtlich wird ein nachgezahltes Entgelt für 2024 dem aktuellen Kalenderjahr zugerechnet. Hier gilt das steuerliche Zuflussprinzip.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten 1034430 und 1007494.