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Urlaubsgeld Gehaltsempfänger nach Tagen ausbezahlen

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letzte Antwort am 05.04.2023 11:31:24 von theresa_roemer
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theresa_roemer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
372 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

suche eine Lösung für DATEV LODAS.

Wir exportieren einen Großteil der Date für die monatliche Lohnabrechnung aus unserem Zeiterfassungsprogramm.


Zur Zeit rechnen wir das zusätzliche Urlaubsgeld je Gehaltsempfänger aus und pflegen es für die Lohnabrechnung per Erfassungsliste mit der Stammlohnart 203 als Festbetrag HÄNDISCH ein, da ein Automatismus bisher noch nicht klappte.

(Bei uns 50% zustäzliches Urlaubsgeld mit folgendem Rechenweg: Monatslohn mal 3 durch 13 um Wochenlohn zu ermitteln. Geteilt durch wöchentliche Arbeitszeit um auf fiktiven Stundenlohn zu kommen. Mal im Monat genommene Urlaubsstunden multipliziert mit 50% für Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes des Monats).

 

Da wir unser Zeiterfassungssystem gerade umstellen, hätte ich gerne folgende automatische und deutlich weniger aufwendigere Lösung:

Ich pflege je Mitarbeiter unter "Festbezüge" als Stundenlohn 2 den halbierten Stundenlohn (50%) ein (Berechnung wie oben: Monatslohn * 3 / 13 / Wochenstunden * 50%) und lasse dann von meinem Zeiterfassungsprogramm, in dem ich den Urlaub im Kalender des Mitarbeiters gepflegt habe, den genommenen Urlaub in Stunden automatisch übertragen mit einer Lohnart, die auf den Stundenlohn 2 zugreift.

Weiß jemand, ob das funktioniert? Und ob ich für diese noch anzulegende Lohnart die gleiche Stammlohnart benutzen kann und diese dann einfach auf den Stundenlohn 2 umschlüsseln kann?

 

Danke vorab für eine Antwort 🙂

theresa_roemer
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
351 Mal angesehen

Habe die Frage mithilfe des Supports klären können.

Lasse sie mal stehen, falls jemand das gleiche Problem hat.

 

Antwort:

Ja, der Automatismus klappt, nur nicht mit der oben erwähnten Stammlohnart.

Habe nun eine neue Lohnart angelegt mit Stammlohnart 101 Stundenlohn, den Faktorschlüssel auf Stundenlohn 1 und Lohnveränderung auf 50%, Pfändbarkeit "nicht pfändbar / Unterhaltspf.: nicht pfändbar", St- und SV-Behandlung auf 6 "Bez. steuer- u. sv-pfl., Verst. ü. Jahrestab." usw. usf. - sprich: außer der Stundenlohnschlüsselung alle Einstellungen wie bei der bisherigen Urlaubsgeld-Lohnart.

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letzte Antwort am 05.04.2023 11:31:24 von theresa_roemer
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