Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall. Ein Mitarbeiter eines Malerbetriebes hatte bis heute einen Resturlaub aus 2021 stehen. Der Resturlaub aus 2021 wurde nun von der Malerkasse an den Mitarbeiter ausgezahlt, weil der Urlaub aus 2021 sonst bis zum 31.12.2023 verfallen würde. Wie korrigiere ich das Resturlaubsgeld für die Lohnabrechnung und Lohnnachweiskarte 2022?
Freundliche Grüße
BeateH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die LNK 2022 wird nicht mehr geändert. 2023 kann 2021 nicht mehr beinhalten, da der Arbeitgeber nicht mehr auszahlen darf.
Hallo,
um Ihnen eine konkrete Lösung bieten zu können, sollten wir den Sachverhalt individuell prüfen.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.