Hallo,
ich habe mal eine Fachfrage. Ich weiß nicht ob mir hier jemand weiterhelfen kann.
Eine Mitarbeiterin war 78 Wochen im Langzeitkrank. Danach war das Beschäftigungsverhältnis beendet, aber das Arbeitsverhältnis ist weiter bestehen geblieben. Sie hat jetzt danach ALG bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Und ist bei uns in Wiedereingliederung. Hat die Mitarbeiterin während des Bezuges von ALG Anspruch auf Urlaub bei uns im Betrieb???
Vielen Dank!
Während der Wiedereingliederung ruhen alle Pflichten des Arbeitsverhältnisses.
Der AG muss kein Entgelt zahlen und der AN muss nicht arbeiten bzw. mit Arbeitsagentur/vorher Krankenkasse besprechen, wenn es ihm nicht möglich ist zu arbeiten.
Urlaub gibt es demnach auch nicht.
Ich wollte eigentlich wissen ob er überhaupt Urlaubsanspruch erwirbt während des Bezuges von ALG?