Hallo Community,
ein Mitarbeiter unseres Mandanten (Baulohn/Maler) hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr.
Nun ist er seit 19.04.2022 im Krankengeldbezug. Wir haben für 2022 die vollen 26 Wochen Urlaubsausgleich wegen Krankheit in Anspruch genommen. Auf seinem letzten Lohnzettel (November 2022) stehen aber nur 23 Tage. Müsste er nicht im Dezember auf 30 Tage kommen oder hat er durch die Krankheit generell einen geringeren Urlaubsanspruch?
Hallo,
den Fall inklusive der Eingaben müssen wir uns genauer ansehen.
Bitte wenden Sie sich über unsere Servicekanäle an uns.