Hallo,
wir haben eine Werkstudentin, welche letztes Jahr wesentlich weniger als 20h/Woche gearbeitet hat, daher wollten wir nachträglich den tatsächlichen Urlaubsanspruch berechnen.
Die wöchentliche Arbeitszeit haben wir mit ihren gesamten Stunden 2023 durch die Wochen geteilt die sie angestellt war: 450h/30 = 15
Urlaub 2023: (X * 8 * 15 / 40= tats. Urlaubsanspruch
(X* Soll-Arbeitszeit Vollzeit)* individuell errechnete durchschnittl. Arbeitszeit/Woche geteilt durch 40h Vollzeit AZ pro Woche
1) Nehmen wir bei X nun den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr (30) oder wird hier der anteilige Urlaub für 30 Wochen eingetragen (17,3)?
2) Sofern zu viel Urlaub genommen wurde, können wir diesen nun noch zurückfordern? Welche Fristen müsste man hierbei beachten?
Vielen Dank!
der Anspruch auf Urlaubstage ermittelt sich aus den tatsächlichen wöchentlichen Arbeitstagen, nicht den Stunden. Bei 5 Arbeitstagen pro Woche sind es also 30 Tage im Jahr, bei späterem Eintritt natürlich anteilig weniger.
Die Stunden, die pro Tag dann zu entlohnen sind, errechnen sich nach den tatsächlichen Stunden verteilt auf die tatsächlichen Tage.
Berechnet wird immer der Durchschnitt aufgrund der letzten 13 Wochen direkt vor dem jeweiligen Urlaub. Wenn also eine Zeit lang 20 Stunden/Woche geleistet wurden und dann Urlaub genommen wurde, ist auf Grundlage der 20 Stunden der Urlaub zu vergüten. § 11 BUrlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wegen der Rückforderung wäre mit einem Arbeitsrechtler zu reden