Hallo, wir haben eine Werkstudentin, welche letztes Jahr wesentlich weniger als 20h/Woche gearbeitet hat, daher wollten wir nachträglich den tatsächlichen Urlaubsanspruch berechnen. Die wöchentliche Arbeitszeit haben wir mit ihren gesamten Stunden 2023 durch die Wochen geteilt die sie angestellt war: 450h/30 = 15 Urlaub 2023: (X * 8 * 15 / 40= tats. Urlaubsanspruch (X* Soll-Arbeitszeit Vollzeit)* individuell errechnete durchschnittl. Arbeitszeit/Woche geteilt durch 40h Vollzeit AZ pro Woche 1) Nehmen wir bei X nun den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr (30) oder wird hier der anteilige Urlaub für 30 Wochen eingetragen (17,3)? 2) Sofern zu viel Urlaub genommen wurde, können wir diesen nun noch zurückfordern? Welche Fristen müsste man hierbei beachten? Vielen Dank!
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