Hallo liebe community,
ich habe eine Frage bezüglich Urlaubsabgeltung:
Ein Mitarbeiter ist seit November letzten Jahres krank. Somit hat er für dieses Jahr noch keine Sozialversicherungstage. Nun schiedet er einvernehmlich zum 31.08.2019 aus. Ist die Urlaubsabgeltung somit steuer- und sozialversicherungsfrei?
LG
Sabrina
Guten Morgen,
nein, grundsätzlich sind solche Bezüge steuer- und sv-pflichtig.
Allerdings kann es in einem solchen Fall durchaus sein, dass weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer anfallen. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich in der Regel um einen sonstigen Bezug (LSt) bzw. eine Einmalzahlung (SV). Nach den Schilderungen wäre es daher gut möglich, dass keine Lohnsteuer anfällt und ohne SV-Tage keine Beiträge erhoben werden müssen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Sabrina,
es ist tatsächlich so, dass keine Steuer- und Sozialabgaben anfallen.
Hatte diesen Fall auch und habe bei der Krankenkasse und dem Finanzamt nachgefragt. Da keine Sozialversicherungstage anfallen ist die Abgeltung stv- und LSt-frei.
Liebe Grüße
Carmen