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Urlaubsabgeltung umlagepflichtig abrechnen

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letzte Antwort am 21.07.2023 10:44:39 von Uwe_Lutz
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eitorfgmbh
Einsteiger
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Guten Morgen Zusammen,

 

bei einer aktuellen SV-Prüfung ist aufgefallen, dass die abgerechnete Urlaubsabgeltung umlagepflichtig ist, da diese während der laufenden Beschäftigung ausgezahlt wurde und nicht bei Austritt.

 

Verwendet wurde die Lohnart 223. Gibt es eine eigene Lohnart für "Urlaubsabgeltung umlagepflichtig"? Bisher habe ich leider keine gefunden.

 

Viele Grüße

Laura

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
2442 Mal angesehen

Eine solche Lohnart wird es vermutlich als Standardlohnart auch nicht geben, weil eine Urlaubsabgeltung im lfd. Beschäftigungsverhältnis rechtlich unwirksam ist.

 

Aber bleibt es nicht trotzdem eine Einmalzahlung, so dass nur Insolvenzgeldumlage zu zahlen wäre? Dann könnte man eine normale Stammlohnart für einen Einmalbezug nutzen.

 

Ansonsten müssten Sie gucken, ob Sie dies über die StLA 877 lösen können oder eine Einmalbezugs-Lohnart wählen und die Steuer- und SV-Behandlung auf 74 "ST/SV/Umlage  jhrl." ändern.

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letzte Antwort am 21.07.2023 10:44:39 von Uwe_Lutz
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