Liebe Community,
ein Arbeitnehmer (Stkl 3), der seit 2019 Krankengeld bekommt, scheidet aus und erhält eine Urlaubsabgeltung.
Bei der Abrechnung mit Stammlohnart 864 (Stpfl/SVpfl/Einmalzahlung) wird der Betrag weder verbeitragt, noch lohnsteuerpflichtig. Bin mir jetzt nicht sicher, ob dass so richtig ist.
In Dok 5303388 habe ich folgendes gefunden:
Kann jemand helfen? Ich würde mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Gitti,
da es sich um eine Einmalzahlung während Unterbrechung handelt, ist der Betrag tatsächlich sv-frei (März Klausel greift nicht, da der AN bereits 2020 komplett in Unterbrechung war). Die Zahlung an sich ist steuerpflichtig (ist ja auch so geschlüsselt), da eine Einmalzahlung aber aufs Jahr hochgerechnet wird, kommt es in den seltensten Fällen zu einem Steuerabzug.
Alles i.O.
Gruß Flitze
Vielen Dank für die Hilfe 😄