Hallo,
eine Mitarbeiterin ist befristet bis zum 16.09. eingestellt, aufgrund sehr vieler Arbeit kann ihr der Resturlaub nicht gewährt werden. Ich möchte ihr die Urlaubsabgeltung berechnen.
Es ist der Verdienst der letzten 13 Wochen zu Grunde zu legen .
Es heißt auch das der Abgeltungsanspruch erst in dem Monat entsteht, in dem der AN ausscheidet.
Und nun endet das Arbeitsverh. nicht klassisch zum Ende des Monats., sondern in der Mitte.
Wie mache ich das bei der Hälfte vom Sept. ??
Sie ist Gehaltsempfänger und hat bis Juni 40 h/ Woche gearbeitet und ab Juli 30 h / Woche
Ich würde mit dem Brutto von Juni, Juli, August rechnen. Was sagt ihr ?
Vielen Dank an Alle.
Ich hätte wohl mit einem halben Juni und dem Septembergehalt gerechnet.
Eigentlich ist das abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Und wenn dort BUrlG vereinbart wurde, besteht der Anspruch - unserer Kenntnis nach - für volle Monate der Beschäftigung.
Hallo und danke für die Antwort:
Ich verstehe das mit dem "BUrlG " im Arbeitsvertrag nicht ?
Im Arbeitsvertrag steht z.B. : "Der AN erhält einen Erholungsurlaub von 25 Tagen ....(oder sowas )
Dieses entspricht dem BUrlG : (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Ist das so gemeint?
Bitte erklären Sie mir das nochmal.
Vielen Dank
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
§ 5 (1)
Und eventuell noch auf rata temporis achten, falls im Vertrag anteilig vereinbart.
@TN schrieb:Eigentlich ist das abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Und wenn dort BUrlG vereinbart wurde, besteht der Anspruch - unserer Kenntnis nach - für volle Monate der Beschäftigung.
Ich meine, es geht nur darum, wie die Abgeltung pro Urlaubstag berechnet wird und nicht wie die abzugeltenden Urlaubstage berechnet werden müssen.
Ah, sorry, zu schnell geantwortet.
Lt. Rehm sind für beide Phasen extra-Berechnungen zu erstellen.