Liebe Community,
ein Arbeitgeber verlangt von seinem Mitarbeiter, dass dieser den bereits bezahlten Urlaub nicht antritt, sondern stattdessen aufgrund eines dringenden Grundes arbeitet. Der Arbeitgeber erstattet sämtliche Urlaubskosten (keine Stornierung mehr möglich). Ist dies lohnsteuer- und beitragspflichtiges Entgelt? Oder aufgrund des vorwiegenden Interesses des Arbeitgebers nicht zu versteuern/verbeitragen, sondern als Auslagenersatz (zivilrechtlicher Schadenersatz) zu sehen?
Vielen Dank für Hilfe!
Hallo,
wir hatten letztes Jahr einen ähnlichen Fall, in dem der AN die Kosten durch den Arbeitgeber steuer und abgabenfrei als Schadenersatz erstattet bekommen hat.
Es bleibt üblicherweise zu Klären, ob die Erstattung für den Arbeitnehmer alleine oder auch für die gesamte Familie gilt. Wir würden hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.