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Urlaubsübernahme in 2020, LuG

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letzte Antwort am 06.02.2020 11:18:25 von Darlene_Pfahler
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KF
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Hallo,

 

mir ist aufgefallen, dass bei Angestellten und auch Azubis im Malergewerbe der Resturlaubsanspruch aus 2019 nicht übernommen wurde und auch der neue Urlaubsanspruch für 2020 nicht in der Probeabrechnung zu sehen ist.

 

Hat noch jemand das Problem?
Muss das jetzt etwa bei jedem manuell erfasst werden?

 

Vielen Dank!

 

MfG

KF

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Das ist korrekt. Für Büro' + Azubi gilt das Urlaubskassenverfahren nicht. Ist also alles in Ordnung bei Ihnen.

 

Sie können diese Beschäftigten über die interne Urlaubsstatistik in LuG pflegen, wenn der Mandant das wünscht. 

 

Ansonsten würde ich das gar nicht in Betracht ziehen; ist nur zusätzliche Arbeit.

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KF
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Danke für die Antwort.

 

Da hier aber zusätzliches Urlaubsgeld zu zahlen ist, muss ich den Urlaub und den Urlaubsanspruch pflegen.

 

In den Vorjahren ist bisher immer der Resturlaubsanspruch sowie der neue Urlaubsanspruch vom laufenden Jahr eingespielt worden. Dies ist mit diesem Jahreswechsel scheinbar nicht passiert und diese nicht erfolgte Übernahme ist mein Problem.

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 6
163 Mal angesehen

Das müssen Sie vermutlich beim AN > Arbeitszeiten > Urlaubsanspruch prüfen/nacharbeiten. Es hat dazu sicherlich auch ein Hinweis-/Fehlerprotokoll auf der LuG-Oberfläche gegeben.

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KF
Beginner
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Nachricht 5 von 6
155 Mal angesehen
  • Grundurlaubsanspruch ist erfasst (wurde überprüft, bevor ich in die Community geschrieben habe)
  • Hinweisliste Dezember sagt aus, dass Urlaubswerte für das Jahr 2020 bereitgestellt wurden.

 

Meiner Meinung nach ist alles korrekt erfasst und es kam auch kein entsprechender Hinweis bzw. keine Fehlermeldung.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,


in Ihrem geschilderten Fall handelt es sich um ein bekanntes Fehlverhalten im Programm Lohn und Gehalt.


Die Urlaubsübernahme im Bereich Statistik wird immer dann unterdrückt, wenn dem Mitarbeiter eine Baulohn-Mitarbeitervariante zugeordnet ist und in der zugeordneten Branche Urlaub nach Ansparsystem abgerechnet wird. Hierbei werden dann die zu berücksichtigenden Ausnahmen (Angestellte, Azubis, etc.) nicht beachtet.


Eine Korrektur der Urlaubsübernahme ist für die Lohn und Gehalt Version 11.13 geplant.


Da eine neue Übernahme der Urlaubswerte nur durch eine Rücksetzung und Neuerstellung des Monatsabschlusses Dezember 2019 erfolgen kann, ist folgende Umgehungslösung vorzunehmen:


1. Betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen.


2. Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch wählen.


3. Bei "Gültig ab Kalenderjahr" eine neue Historie für 2020 anlegen.


4. In den Feldern "Aus dem Vorjahr übernommene Resturlaubstage" und "Urlaubsanspruch" manuell die Werte eintragen.


Danach wird die Urlaubsstatistik auf der Brutto/Netto Abrechnung wieder korrekt ausgegeben.


Voraussetzung ist, dass auf der Mandantenebene unter Auswertungsdaten | Gestaltung, die Kontrollkästchen "Urlaubsstatistik ausgeben", sowie "Stunden/Tagesstatistik ausgeben" aktiviert sind. 


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.02.2020 11:18:25 von Darlene_Pfahler
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