Guten Tag, Community,
eine Mitarbeiterin ist seit Sommer 2017 in Elternzeit. Der Urlaubanpruch vor Beginn der Elternzeit bleibt bestehen, das ist mir soweit klar.
Nun habe ich die DATEV-Kalender zur Überprüfung vorliegen und gesehen, dass sich der Gesamturlaubsanspruch entsprechend gestiegen ist.
Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden.Ein Jahr Elternzeit minimiert den Urlaubsanspruch entsprechend. Wie gebe ich dies in das System ein?
Hallo Frau Gruber,
in LODAS müssen Sie den Urlaubsanspruch im Jahr der Elternzeit manuell kürzen und im Folgejahr entfernen, damit dieser nicht berücksichtigt wird.
Den Urlaubsanspruch müssen Sie dann ebenfalls manuell berechnen und hinterlegen wenn die Elternzeit endet.