Hallo,
ich habe eine MA mit einem Gehalt von € 750,00 durch die Gehaltsumwandlung einer bAV unterschreitet sie nun ab 2026 die Midijobgrenze (€ 563,00) muss ich jetzt das Gehalt anpassen/erhöhen)
Vielleicht kann mir jemand helfen....
Wenn sie weiterhin SV-pflichtig beschäftigt bleiben soll, dann muss das Gehalt entsprechend angepasst werden, damit die MA inkl. BAV über 603,00 € kommt.
so habe ich mir das fast gedacht - vielen Dank!!