Hallo,
unser Mandant hat sein Unternehmen verkauft.
Der neue Eigentümer hat auch schon einen Steuerberater.
Muss ich hier "Wechsel des Abrechnungssystems" DEÜV Abmeldung und Ummeldung elektr. Lohnsteuerkarte vornehmen? Der neue Steuerberater arbeitet auch mit Datev. Also benötige ich den Übertrag von LuG nach Lodas.
Oder muss die Abmeldung mit Abgabegrund 30 erzeugt werden - Austritt wegen Betriebsübergabe?
Gruß Nicole
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nicole,
bitte beachten Sie bei der Übergabe des Mandanten an den neuen Steuerberater unser Dokument 1030592 – Mandanten im DATEV-Rechenzentrum übertragen – Abgebender Berater.
Zudem gibt es für Sie folgenden Handlungsbedarf:
1. Beenden Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Registerkarte „Mitgliedschaft“ den Gültigkeitszeitraum der Mitgliedschaft und wählen als Meldegrund für Sondertatbestand „Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt (UV06)“ aus. Mit dem nächsten Monatsabschluss wird damit ein digitaler Teillohnnachweis für das aktuelle Meldejahr erstellt.
2. Eine Abmeldung der Mitarbeiter ist nicht erforderlich und auch nicht korrekt, da das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet ist, sondern lediglich das Entgeltabrechnungssystem wechselt.
3. Sie können unter Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV… | Abmeldung eine DEÜV-Systemwechselabmeldung zum Monat des letzten Abrechnungsmonats in Lohn und Gehalt erstellen.
4. Eine Abmeldung zum ELStAM-Verfahren wegen Systemwechsels gibt es nicht. Der neue Steuerberater führt nach der Übernahme eine Ummeldung für das ELStAM-Verfahren durch.