abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unterhaltspfändung aus Rumänien / Lohn und Gehalt

2
letzte Antwort am 16.12.2021 09:23:50 von Aggrokarotte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Aggrokarotte
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
222 Mal angesehen

Hallo,

 

vielleicht hatte hier jemand schon einmal so einen Fall - ich leider noch nicht:

 

Ich habe eine Unterhaltspfändung aus Rumänien reinbekommen - falls das wichtig sein könnte.

So weit alles wie immer, allerdings soll die Pfändung die Hälfte des monatlichen Nettoeinkommens betragen.

(Sonst wurde bisher immer ein unpfändbarer Festbetrag genannt)

Die Mitarbeiterin ist aber einen Stundenlohnempfängerin, hat also jeden Monat ein anderes Nettoeinkommen.

Gibt es eine Möglichkeit, das irgendwo einzutragen?

 

Wenn ich bei "unpfändbarer Prozentsatz" etwas eingebe, kürzt er mir den pfändbaren Betrag um 50% nicht das Einkommen.

 

Vielen Dank im Voraus

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
154 Mal angesehen

Hallo,


der unpfändbare Prozentsatz ist der Prozentsatz, der dem Arbeitnehmer vom Nettoverdienst, der den unpfändbaren Betrag übersteigt, zu bleiben hat.


Erfassen Sie demnach unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung in der Gruppe „Individuelle Festlegungen“ im Feld „Absolut unpfändbar:“ 0,00 € und im Feld „Unpfändbarer Prozentsatz“ 50,0%.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung dieses Sachverhalts. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Aggrokarotte
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
133 Mal angesehen

Dankeschön - das hat funktioniert 😀

0 Kudos
2
letzte Antwort am 16.12.2021 09:23:50 von Aggrokarotte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage