Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Unterhaltspfändung. Diese habe ich soweit erfasst (Lodas). Laut Beschluss gibt es einen pfandfreien Betrag, es dürfen dem Mitarbeiter x Euro monatliche verbleiben. Soweit alles klar. Nun steht im Beschluss aber auch:
Ist das noch separat zu erfassen und greift dann, wenn der Schuldner erwerbstätig ist? Müsste ich hier 25% beim unpfändbaren Prozentsatz hinterlegen? Oder sind die 25% schon bei dem pfandfreien Betrag x berücksichtigt?
Habe hier gerade einen Knoten im Kopf und danke für eure erfahrene Einschätzung 🙂
Wenn der § 28 SGB XII keine Erleuchtung bringt, würde ich tatsächlich beim Gläubiger anrufen und nachfragen.
Danke!
Sonst keiner Ideen? 🤔