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Unterhaltspfändung: Besserstellungszuschlag Erwerbstätige

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letzte Antwort am 01.02.2023 07:44:20 von CVolz
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CVolz
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Guten Morgen zusammen,

 

ich habe eine Unterhaltspfändung. Diese habe ich soweit erfasst (Lodas). Laut Beschluss gibt es einen pfandfreien Betrag, es dürfen dem Mitarbeiter x Euro monatliche verbleiben. Soweit alles klar. Nun steht im Beschluss aber auch:

CVolz_0-1675062098811.png

 

Ist das noch separat zu erfassen und greift dann, wenn der Schuldner erwerbstätig ist? Müsste ich hier 25% beim unpfändbaren Prozentsatz hinterlegen? Oder sind die 25% schon bei dem pfandfreien Betrag x berücksichtigt?

 

Habe hier gerade einen Knoten im Kopf und danke für eure erfahrene Einschätzung 🙂 

 

lohnhilfe
Meister
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Wenn der § 28 SGB XII keine Erleuchtung bringt, würde ich tatsächlich beim Gläubiger anrufen und nachfragen.

LG
VM
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CVolz
Erfahrener
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Danke!

 

Sonst keiner Ideen? 🤔

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letzte Antwort am 01.02.2023 07:44:20 von CVolz
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