Hallo liebe Community,
wir haben im Büro folgende Situation:
Eine Arbeitnehmerin hat im März 2016 ein Pflegekind aufgenommen und ist seit 01.03.2016 bis 28.02.2017 in Elternzeit. Sie arbeitet von Anfang an in Teilzeit während der Elternzeit. Jetzt wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass gar keine Unterbrechungsmitteilung für die Elternzeit an die Krankenkasse gemeldet wurde.
Wenn wir jetzt die Elternzeit rückwirkend eingeben, erstellt das Programm eine Unterbrechungsmeldung vom 01.03.16-28.02.17 und korrigiert ab März 2016 das an die Arbeitnehmerin gezahlte Gehalt, als hätte sie nicht gearbeitet. Das passt natürlich nicht.
Was muss denn geschlüsselt werden, damit die Krankenkasse/die Rentenversicherung darüber informiert wird, dass die Arbeitnehmerin in Elternzeit ist und sie die entsprechenden Kindererziehungszeiten (bzw. die Differenz zwischen dem Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung und dem "Satz" der Rentenversicherung) bei der Berechnung der Rente angerechnet bekommt?
Viele Grüße aus Berlin
Hallo,
im Dokument 1021680 unter dem Punkt Beschäftigung während der Elternzeit erfassen finden Sie eine Anleitung der Eingaben für LODAS.
Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
für Lohn und Gehalt finden Sie Informationen zu Ihrem Sachverhalt im Dokument 9219361.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG