Hallo liebe Community,
eine MAin von uns geht für 6 Monate ins Ausland und für diese Dauer wurde ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit ihr vereinbart.
Nun finde ich nicht so richtig heraus, welchen Grund ich für die Unterbrechungsmeldung eingeben soll. Ich habe bereits mit der Krankenkasse telefoniert und da habe ich immerhin herausgefunden, dass eine 34 abzugeben ist, wenn sie weggeht und eine 13 bei ihrer Rückkehr. Für diese Meldungskombi finde ich aber keinen passenden Grund in LODAS. Meine Idee wäre nun, unbezahlten Urlaub zu wählen.
Ist das korrekt?
Danke für eure Unterstützung!
Viele Grüße
Carolin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@carolinw schrieb:Meine Idee wäre nun, unbezahlten Urlaub zu wählen.
Ist das korrekt?
Das klingt doch gut.
Beachten Sie aber, dass die 34er Unterbrechungsmeldung erst nach einem Monat Unterbrechung erstellt wird, d.h. wenn der unbez. Urlaub z.B. ab 01.08.2022 genommen wird, wird die Meldung erst zum 31.08.2022 vorgenommen. Dies ist völlig korrekt, das das sv-rechtliche Beschäftigungsverhältnis einen Monat weiterläuft.
Herzlichen Dank! 🙂 Ja, das habe ich gesehen mit dem Monat, das passt.