Frage zur Lohnkürzung bei unbezahltem Urlaub mit Feiertagen:
Wenn ein Arbeitnehmer zwei Wochen unbezahlten Urlaub nimmt und in diesem Zeitraum jeweils zwei Feiertage liegen – wie ist die Lohnkürzung korrekt vorzunehmen?
Soll der Lohn:
anteilig gekürzt werden (unter Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitstage),
der Zeitraum als durchgehende Fehlzeit erfasst werden (inkl. Feiertage),
oder sollen die einzelnen Tage separat erfasst werden, sodass Feiertage die unbezahlte Freistellung ggf. unterbrechen?