Hallo in die Community, ich habe zur Unfallversicherungspflicht folgende Fragen:
1. Gilt die Regelung noch, dass ein dualer Student während der Theoriephase über die Hochschule unfallversichert ist und der Arbeitgeber für diese Zeit keine Beiträge zahlen muss?
2. Wenn die Theoriephase während eines Monats beginnt und/oder endet und ich dies auch so eingebe, wird dann auch "tag genau" abgerechnet?
3. Kann ich dies auch noch rückwirkend für 2021 einpflegen?
Für eure Hilfe im voraus besten Dank.
Hallo @Gary1961 !
Die Regelung für Dualstudierende gilt weiterhin.
§ 2 SGB VII - Versicherung kraft Gesetzes - dejure.org (Punkt 8 c)
Wegen der tagesgenauen Rückrechnung bin ich mir nicht 100% sicher. Denke aber dass es funktionieren sollte da die Zeiten tagesgenau in den Fehlzeiten mit dem entsprechenden Ausfallschlüssel erfasst werden. Rückrechnungen sollten für das lfd. Jahr und das Vorjahr möglich sein.
Viel Erfolg
Gruß