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Unentgeltliches freiwilliges Praktikum (Schüler) - Abrechnung Lodas

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letzte Antwort am 24.06.2024 09:15:51 von CVolz
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VanessaSc
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

 

hat jemand schon einmal die Erfahrung mit einem Schüler gemacht, welcher ein Praktikum freiwillig ausführt - in seinen Schulferien - und dafür kein Geld erhält, in Bezug auf Berufsgenossenschaft (worüber ist er unfallversichert) bzw. Abrechnung in Lodas?

 

Ich habe bereits mit der Berufsgenossenschaft telefoniert ob wir diesen melden müssen, sicherheitshalber - man weiß ja nie was passiert - sollen wir das auch tun.

 

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, weiß jemand, wie ich so einen "Arbeitnehmer" in Lodas anlegen und abrechnen kann, damit die Berufsgenossenschaft dies gemeldet bekommt?

Unsere Überlegung war, ihn mit der Personengruppe 190 zu schlüssen. Aber in Lodas wird er ja ohne Entgelt garnicht abgerechnet. Oder reicht die Anlage des Beschäftigten aus?

 

Danke schon jetzt, falls mir hier tatsächlich jemand weiterhelfen kann 🙂 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen.


Im Dokument 5303350 - Praktikanten erfassen - Beispiele für LODAS haben wir mehrere Beispiele zusammengefasst.
Unter anderem auch unter Punkt 5 das Schülerpraktikum. Vielleicht hilft Ihnen das bereits weiter.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schnattchen
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

muss ich einen Schüler (wären der Ferien) der ein freiwilliges unentgeltliches Praktikum ohne Bezahlung zum Berufsschnuppern macht, im Lohn anlegen? Wegen der Unfallversicherung?

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen,

 

ich finde, die Techniker hat da ein gutes Dokument zur Einstufung und in diesem Fall gilt ja Versicherungsfreiheit, ich würde hier keine Meldung machen:

 

CVolz_0-1719211949036.png

 

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schnattchen
Beginner
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Vielen Dank,

 

mir stellt sich aber trotzdem die Frage, was ist wenn es einen Arbeitsunfall gibt?

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
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Na, dann natürlich melden 🙂 Wenn ein Mitarbeiter gleich am 1. oder 2. Arbeitstag einen Unfall hat, liegt der BG ja auch noch nichts vor. 

 

Edit: "Melden" im Sinne von: die BG über den Unfall informieren, nicht im Sinne von "den Praktikanten via DEÜV anmelden"

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letzte Antwort am 24.06.2024 09:15:51 von CVolz
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