Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal eure Meinung.
Folgende Situation: MA hat unbezahlten Urlaub für 3 Monate vom 01.10 - 31.12 beantragt und auch genehmigt bekommen. Es gibt sonst keine weiteren geldwerten Vorteile zu beachten. Jetzt habe ich beginnend ab dem 01.10 die Steuerklasse 6 zurückgemeldet bekommen. Stellt das jetzt für mich ein Problem dar ? Die Lohnfortzahlung wird ja für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs eingestellt, weshalb die Abzüge der Steuerklasse 6 unbedeutend sein sollten bzw. es sowieso keine gibt ?
Danke für eure Hilfe !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Andreas,
für die Zeit des unbezahlten Urlaubs ist es kein Problem. Du muss nur dran denken Ihn im Januar wieder als Hauptarbeitgeber anzumelden.
Allerdings würde ich beim AG mal nachfragen, ob das so in Ordnung ist, dass er in der Zeit eine Nebenbeschäftigung anfängt.
Hallo Björn,
danke für deine Antwort. Das habe ich mir so erhofft. Den AG werde ich mal darauf hinweisen.