Hallo liebe Community,
folgende Frage habe ich:
Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) befindet sich seit dem 10.08.2021 im unbezahlten Urlaub (Haushaltshilfe).
Jetzt erhalte ich eine Krankmeldung mit arbeitsunfähig seit dem 06.09.21.
Besteht weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung (42 Kalendertag), da die vier Wochen nicht überschritten wurden (Meldung 34)?!
Welches Datum gebe ich bei letzter Arbeitstag? Den 03.09.2021 oder 09.08.2021?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
während eines unbezahlten Urlaubs hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohn, da er keine Arbeitsleistung erbringt. Dadurch hat er auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, denn es wäre ja bei Nicht-Krankheit auch kein Lohn gezahlt worden.
Eine Ausnahme wäre, wenn AG und AN vereinbaren, dass ein unbezahlter Urlaub bei Krankheitseintritt endet. Das wird wohl in 99,99% der Fälle kein Arbeitgeber machen.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat an, muss eine Abmeldung mit Grund 34 erstellt werden. Der letzte Arbeitstag wäre in dem Fall der Tag, bevor der unbezahlte Urlaub begann. Die Meldung sollte über Lodas erstellt werden, wenn man es in den Fehlzeiten entsprechend hinterlegt.
Gruß