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Unbezahlter Urlaub -Kürzung

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letzte Antwort am 21.12.2024 10:14:19 von Ewa123
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Ewa123
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Mein Mandat hat häufiger Mitarbeiter die auch mal 2-3 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Wenn ich das als einen Zeitraum erfasse werden ja auch die Wochenendtage gekürzt. Der Mandant meint das ist falsch weil Urlaubstage (unbezahlter Urlaub) nur Arbeitstage sind

 

Ich sehe es anders und kenne es auch nur durchgehend- egal muss er wissen/zahlen.

 

Also muss ich getrennt nach Wochen einzeln erfassen .

 

 

Gibt es eine andere Möglichkeit. Wir arbeiten mit Lodas 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

Das kommt drauf an, welches Abrechnungsmodell Du beim Mandanten hinterlegt hast. Bei der Berechnungsmethode durch die 30 Kalendertage wird Dir das Gehalt für die entsprechenden Tage runtergekürzt. Es gibt verschiedene Modelle, beispielsweise Gehalt durch Anzahl der Arbeitstage im Monat mal verbleibende Arbeitstage. Den genauen Wortlaut weiss ich jetzt nicht auswendig. Da wäre es egal, ob der Zeitraum durchgängig am Stück wäre.

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Ewa123
Beginner
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Nachricht 3 von 3
147 Mal angesehen

Bei dem Mandanten ist die Teilung durch tatsächliche Tage hinterlegt. Soll auch so ein. Ich weiß das man das variieren kann.

 

Hier geht es nur um die Kürzung bei Unbezahlten Urlaub. Hier meint der Mandat dürfen nur die Arbeitstage (weil sonst Urlaubstage) gekürzt werden. Nicht der gesamte Zeitraum durchgehend zB. bei zwei Wochen.

 

Wird weiterhin nur funktionieren in dem wir jede Woche (Arbeitswoche) separat in den Fehlzeiten anlegen. 

so what? Alles kann man scheinbar nicht automatisiert haben 😉

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letzte Antwort am 21.12.2024 10:14:19 von Ewa123
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