abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umstellung auf Schätzverfahren, Wdh-Abrechnung nötig?

1
letzte Antwort am 02.08.2017 11:18:00 von sokrates
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
g_nij_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
991 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

ein Mandant hat seine Mitarbeiter bisher "pauschal" Entlohnt, nun möchte er ab Monat 8 auf tatsächliche Stunden zurückgreifen. Insoweit müssen wir auf Schätzverfahren umstellen... Monat 7 ist jedoch natürlich schon abgerechnet.

Meine Frage nun:

Reicht es das Schätzverfahren in 7 zu schlüsseln und die Stammdaten zu schicken oder muss Monat 7 komplett auf Wdh gesetzt werden?

Vielen Dank!

G. Nijkamp

sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
342 Mal angesehen

Hallo!

Die Direkthilfe zur "Teilnahme am Schätzverfahren" sagt:

Um am Schätzverfahren teilzunehmen, müssen Sie die Schätzkennziffer spätestens bis zum achtletzten Bankarbeitstag des Schätzmonats in das Rechenzentrum senden.

Um die Schätzkennziffer zu senden, rufen Sie über Mandant | Daten senden das Fenster Daten senden auf. Überprüfen Sie ob das Kontrollkästchen Stammdaten komplett aktiviert ist. Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.

Also für 08/2017 schlüsseln und die Stammdaten ins RZ senden. Dann klappt die Umstellung ab August.

Herzliche Grüße

Anne Koch

0 Kudos
1
letzte Antwort am 02.08.2017 11:18:00 von sokrates
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage