Hallo Zusammen,
ein Mandant hat seine Mitarbeiter bisher "pauschal" Entlohnt, nun möchte er ab Monat 8 auf tatsächliche Stunden zurückgreifen. Insoweit müssen wir auf Schätzverfahren umstellen... Monat 7 ist jedoch natürlich schon abgerechnet.
Meine Frage nun:
Reicht es das Schätzverfahren in 7 zu schlüsseln und die Stammdaten zu schicken oder muss Monat 7 komplett auf Wdh gesetzt werden?
Vielen Dank!
G. Nijkamp
Hallo!
Die Direkthilfe zur "Teilnahme am Schätzverfahren" sagt:
Um am Schätzverfahren teilzunehmen, müssen Sie die Schätzkennziffer spätestens bis zum achtletzten Bankarbeitstag des Schätzmonats in das Rechenzentrum senden.
Um die Schätzkennziffer zu senden, rufen Sie über Mandant | Daten senden das Fenster Daten senden auf. Überprüfen Sie ob das Kontrollkästchen Stammdaten komplett aktiviert ist. Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
Also für 08/2017 schlüsseln und die Stammdaten ins RZ senden. Dann klappt die Umstellung ab August.
Herzliche Grüße
Anne Koch