Hallo zusammen,
die Umsatzsteuersenkung in Bezug auf Firmenwagen/Dienstwagen:
Das hat doch keine Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil bei schon bestehenden Abrechnungen, oder?
Ich bin langsam doch irritiert, weil ich jetzt schon mehrere Anfragen hatte.
Ich würde sagen, bei der ursprünglichen Anschaffung wird ja der dort gültige BLP zugrunde gelegt für die Berechnung des geldwerten Vorteils, dieser wird doch zwischenzeitlich nicht geändert, oder?
Somit müsste das doch für die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers jetzt keinen Unterschied machen, richtig?
Allerdings ist in Lodas unter Mandantendaten-Finanzbuchführung-Buchungsbeleg Kontenverwaltung - Netto-Bez./-abzüge ja u.U. bei dem Nettoabzug aus dem Standardkontenrahmen SKR 04 eine Kontonummer hinterlegt, welche zB. mit 4947 Verr.Sachb. KFZ 19% USt bezeichnet ist. Das sorgt auch für Irritationen.
Ich mache jetzt nicht die FiBU (es ist jetzt also eher aus der Sicht einer reinen Gehaltsabrechnerin), aber muss ich da in Lodas jetzt die Bezeichnung vom 01.07. -31.12. z.B. auf Verr.Sachb. KFZ 16%USt ändern und ändert das im Hintergrund überhaupt etwas?
Oder wird da ggf. zentral noch mal ein Update von DATEV eingespielt, damit das übergreifend geändert wird weil das eine Standard Kontenbeschriftung ist?
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Völlig Richtig.
Sie müssen in LODAS keine Änderungen vornehmen.
Das Konto wurde in der FIBU automatisch als 19%/16% umbenannt.
Gruß
Komisch, dann ist das Update ggf. bei uns noch nicht eingespielt, weil das bei uns noch die alte Bezeichnung hat.
Da hake ich dann noch mal nach.
Danke!😊