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Umsatzsteuer bei PKW Überlassung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

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letzte Antwort am 16.10.2019 08:30:34 von freiburgersteuermann
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wmut
Einsteiger
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Für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 erstmalig einem Mitarbeiter (zur Nutzung) überlassen werden, ist für die private Nutzung nach der Listenpreismethode der halbierte inländische Brutto-Listenpreis anzusetzen.

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung des Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet.

Laut Datev Dokument  1004251 muss die fehlende Umsatzsteuer manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden.

Hat jemand eine Idee, wie man in Lohn und Gehalt ermitteln kann, auf welchen Bemessungsbetrag die fehlende Umsatzsteuer ermittelt werden kann, denn mit  der Automatiklohnart 9020 werden ja alle PKW Nutzungen abgebildet. Oder  gibt es eine Möglichkeit, den Sachverhalt über Statistiklohnarten evtl. im Buchungsbeleg abzubilden ?

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
507 Mal angesehen

Ähnlich wie bei der Direktversicherung müssen mehrere Zeilen auf die Lohnabrechnung.

Im Brutto den vollen Betrag auf Lohnkosten und diesen im Netto weg und auf Erträge mit Umsatzsteuer

Im Brutto negativ den halben Betrag auch auf Lohnkosten, diesen im Netto dazu und über die Buchungsliste auf ein Ertragskonto ohne Umsatzsteuerfunktion, was im Soll den Gegenposten zu dem zu hohen Ertag auf dem anderen Konto bildet.

Grüße
Boris Lemler
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letzte Antwort am 16.10.2019 08:30:34 von freiburgersteuermann
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