Guten Morgen,
folgende Konstellation: ab 23.11.2020 bis Juli 2021 war eine Studentin als kurzfristige Beschäftigte angestellt, ab 01.08.2021 bei Überschreitung der 70 Tage als Werkstudentin und ab 01.09.2021 als Teilzeitkraft, da nach dem Bachelor sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen weiteren Studienplatz hatte. Abgerechnet für 10 und 11/2021 als Teilzeitkraft. Mittlerweile Studienplatz vorhanden und Einreichung Studienbescheinigung ab 1.10.2021. Kann ich rückwirkend ab dem 01.10.2021 wieder ein Werkstudentin Vertrag abrechnen oder erst ab 01.11.2021? Kann ich einfach die bisherige PErsonalnummer umschlüsseln oder muss ich eine neue anlegen?
Vielen Dank und hoffentlich blickt man durch.....
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@c_kleiner schrieb:Guten Morgen,
Mittlerweile Studienplatz vorhanden und Einreichung Studienbescheinigung ab 1.10.2021. Kann ich rückwirkend ab dem 01.10.2021 wieder ein Werkstudentin Vertrag abrechnen oder erst ab 01.11.2021? Kann ich einfach die bisherige PErsonalnummer umschlüsseln oder muss ich eine neue anlegen?
Ja Student 1.10. geht und ja PersoNr. kann bleiben.
Dankeschön................hat geklappt
C.Kleiner