Guten Tag,
sind Vorstände einer AG U1- und U2-Pflichtig?
Lt. Auszug aus dem Internet zur U2:
Vorstandsmitglieder, sofern sie Fremdgeschäftsführer oder Minderheiten-Gesellschafter sind, müssen U2 abführen.
Ist das korrekt?
Was ist mit der U1?
Zu dem Thema gibt es wenig im Internet zu finden.
Kann hier jemand helfen?
Die U1-Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers richtet sich nach der Beschäftigtenzahl (wenn regelm. monatlich mehr als 30 = keine U1) und dem AN-Status des betroffenen Arbeitnehmers (AN).
Ist der AN (auch Vorstände u. Geschäftsführer, etc.) sv-pflichtig bzw. Minijobber oder Student, muss die U1 gezahlt werden.
Sind Geschäftsführer jeglicher Natur seit 2018 nicht aus der U1 raus?
Wenn ich mich recht erinnere, war das in einem der GKV-Rundschreiben erwähnt, leider gerade ein Termin...
@LF schrieb:Sind Geschäftsführer jeglicher Natur seit 2018 nicht aus der U1 raus
Das ist korrekt. Betreff: Minderheits-GF U1-frei im Krankheitsfall Erstattung durch die KK???
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort.
Allerdings haben die Links oder Antworten auf einen GF einer GmbH verwiesen.
Was ist jedoch mit Vorstände einer AG?
So wie ich das verstehe, sind Vorstände einer AG als Arbeitnehmer nach §7 (1) SGB IV zu behandeln (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/V/vorstandsmitglieder_einer_ag.html).
Demnach ist für einen Vorstand, der Fremd-GF oder eine Minderheit besitzt, U2 abzuführen.
Besitzt ein Vorstand die Aktienmehrheit, ist er kein Arbeitnehmer und demnach ist keine U2 abzuführen.
Besteht die U1-Pflicht auch nicht bei Vorständen?