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Umlage U1 und U2

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letzte Antwort am 13.01.2025 08:44:47 von Ncl-bhn_
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Theo1
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Hallo, 

habe die Umlagepflicht geprüft. Ab 30 Mitarbeitern ist man ja nur noch U2 pflichtig. Zwei Fragen:

1. Muss der Wechsel bei der Krankenkasse beantragt werden oder geschieht das über die Umstellung im Programm?

2. Entfällt dann die Erstattung von Entgeltersatzleistung bei Krankheit? Und man bekommt nur noch Mutterschaftsgeld erstattet? 

 

 

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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1. kein Antrag nötig, Sie melden und zahlen was korrekt ist (einzig die Wahl des Erstattungssatzes bei U1 Pflicht muss beantragt werden, wenn man einen abweichenden Satz haben will)

 

2. korrekt

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Theo1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Ok, Danke für die Antwort.  Aber man kann "freiwillig" U1 zahlen, um die Erstattung für die Lohnfortzahlung zu erhalten? 

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Nein das geht nicht

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3
letzte Antwort am 13.01.2025 08:44:47 von Ncl-bhn_
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