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Umfirmierung rückwirkend - elektronische Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 18.07.2022 08:00:03 von Cora81
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Cora81
Beginner
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Nachricht 1 von 3
294 Mal angesehen

Hallo schon wieder,

 

wenn man wegen einer Umfirmierung (Vorjahr) rückwirkend Steuernummer und Firmenname ändert, werden dann auch automatisch die Daten für die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen erneut an das Finanzamt übermittelt? Oder evtl. sogar neu erstellt und zugesandt?

 

Würde mich über Hilfe freuen. 😊

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
245 Mal angesehen

Hallo,


nein, es erfolgt keine erneute Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr. 

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Cora81
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
238 Mal angesehen

Danke für die Antwort. 😊

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letzte Antwort am 18.07.2022 08:00:03 von Cora81
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