Guten Tag,
wir haben zum 01.01.22 umfirmiert.
Es sollen bei 2 Personen Gesellschaftergehälter gezahlt werden anstelle Gehalt.
Diese sind steuerfrei aber SV-pflichtig.
Habe jetzt eine neue Lohnart 2003 angelegt und entsprechend neu geschlüsselt.
Was mache ich mit dem AG-Anteil VWL?
Hierzu kann ich keine neue Lohnart anlegen, die steuerfrei ist.
Hallo,
wieso nutzen Sie nicht die normalen Lohnarten und rechnen die Mitarbeiter mit Steuerklasse 0, also steuerfrei ab?
Viele Grüße
T. Reich
Gute Idee! Danke, dass mach ich!
VG
Denken Sie daran, dass die Arbeitnehmer in eine eigene Fibu-Gruppe sollten, da die Beiträge zur SV für Gesellschafter ja anders verbucht werden müssen.