Hallo,
ich versteh das schon wieder nicht .
Was passiert eigentlich wenn man dem Punkt 5 folge leistet?
In dem Dokument 1032526/12. steht:
Aber 6. kann ich gar nicht ausführen: "Wählen Sie einen Bearbeitungsmonat für den der Vortragsmonat erstellt wurde
und kein UV-pflichtiges Entgelt vorliegt.
Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen oder ein Beispiel geben?
Vielen Dank im Voraus.
N.Troike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Troike,
nachdem ich das jetzt schon mehrfach machen "durfte", kann ich von meinen Erfahrungen sprechen.
Wenn Sie also den Bereich weiterführende Personalnummer abgearbeitet haben (Punkte 1 bis 3) und auch die Vortragsmonate erstellt worden sind (Punkt 4 und 5), wählen Sie den entsprechenden Vortragsmonat in der Vergangenheit (Anzeigefarbe ändert sich auf rot) und erfassen die entsprechenden Daten wie unter Punkt 6 beschrieben.
Ein reelles Beispiel bei mir war:
Einige Mitarbeiter wurden zu 07/2015 auf andere Personalnummern umgesetzt. Bei dem damaligen Übergang wurden wegen der DEÜV-Meldungen mit Meldegrund 13/33 bereits bisherige/weiterführende Personalnummern erfasst, so dass dieser Punkt unterbleiben konnte. Beschäftigungszeiträume waren also:
01.01. - 30.06. "alte" Personalnummer
01.07. - 31.12. "neue" Personalnummer
Bei den "alten" Personalnummern habe ich den Ausschluss des Meldeverfahrens UV geschlüsselt. Bei den "neuen" Personalnummern habe ich die Vortragsmonate erstellt. Dann habe ich den Bearbeitungsmonat 01/2015 ausgewählt und die entsprechenden Werte (UV-Brutto/UV-Stunden) eingetragen, danach 02/2015 ausgewählt und Werte erfasst usw. bis 06/2015. Nach Abschluss der Erfassung werden auf dem Änderungsprotokoll die Monate und die erfassten Daten angezeigt und können so kontrolliert werden. (Bei der Erfassung auch in der Historie-Anzeige links unten ablesbar.)
Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Viele Grüße
Hallo Herr Preuß,
ach so...
Vielen Dank für Ihre große Mühe, die Sie sich gemacht haben.
Sie sollten mal die Dokumente in Zukunft gegenchecken und dann ggfls. genau so erweitern, bevor die nach draußen gegeben werden.
Grüße
N.Troike
Hallo Frau Troike,
ich denke mal, dass dieser Hinweis an die DATEV gerichtet war ...
Sie sollten mal die Dokumente in Zukunft gegenchecken und dann ggfls. genau so erweitern, bevor die nach draußen gegeben werden.
Wobei ich die visuelle Aufbereitung auch angenehmer finde, da bei einigen Dokumenten durch den Nur-Text die Verständlichkeit leidet. Allerdings ist die Pflege solcher Dokumente sicherlich noch schwieriger, da die Screenshots überwacht und auch häufiger getaucht werden müssen.
Viele Grüße
*lach*
Nein, das waren schon "Sie" - Herr Ulli Preuß gemeint. Kleiner Nebenerwerb.
Ich denke mal ich war nicht die Einzige die davon profitiert hat, wie Sie das aufbereitet haben.
Grüße
Ok Frau Troike,
danke. So hatte ich es noch nicht gesehen ...
Viele Grüße