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UV-Jahresmeldung gdA 92 bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern mit nicht mehr gültigen Krankenkassen Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 05.01.2017 16:16:41 von t_r_
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

mit den Monatsabschluss 12/16 werden die o.g. DEÜV-Meldungen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter erstellt. Nun ist bei mir ein Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt ausgeschieden, als die Krankenkasse noch gültig war. Nun wurden die Betriebsnummern zusammengelegt und die damals gültige Krankenkasse ist im Dezember 2016 nicht mehr gültig. Die Folge ist, dass mit dem Monatsabschluss 12/2016 keine DEÜV-Meldung mit Grund 92 erstellt wird, da die Krankenkasse in 12/2016 nicht mehr gültig ist.

Hatte schon jemand das Problem und weiß hier schon eine Lösung? Funktioniert die Rücksetzung de Monatsabschlusses und Neuerstellung? Wird, wenn man die Krankenkasse ändert, mit der Januarabrechnung ein erneuter Versuch der Erstellung vorgenommen?

An Datev, auch wenn es logisch ist, dass nur DEÜV-Meldungen an gültige Krankenkassen möglich sind, wäre ein Hinweis im Dok. 1012830 hilfreich, dass vor dem Monatsabschluss 12/2016 bei allen ausgeschiedenen Mitarbeitern eine Prüfung auf Aktualität der Krankenkasse notwendig ist, da sonst keine Meldung erfolgt. In der Regel ändert man bei ausgeschiedenen Mitarbeitern keine Daten mehr im Nachgang.

Vielen Dank und viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reich,

diesen Sachverhalt würden wir gerne genau ansehen.


Bitte wenden Sie sich bitte dazu direkt an uns.

Viele Grüße und schöne Weihnachten aus Nürnberg

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Hauch,

vielen Dank für die Rückäußerung.

Der Teamservice ist informiert.

Die erste Lösung, wenn auch eine nicht so schöne, kenne ich schon. In einem weiteren bei mir betroffenen Fall wurde der Monatsabschluss abgebrochen. Da dort auch ein Mitarbeiter betroffen war, konnte ich hier unter Änderung der Krankenkasse, Erfassung der Nachfolgekrankenkasse ab dem Monat der Gültigkeit, den Monatsabschluss noch einmal erstellen. Dann wird die Meldung erzeugt. Also funktioniert eine Erstellung, wenn man den Monatsabschluss zurücksetzt und nach Änderung der Krankenkasse erneut durchführt. Das ist natürlich nicht wirklich toll, wäre aber eine Möglichkeit.

Vielleicht erhalte ich ja eine bessere Lösung vom Teamservice.

Viele Grüße und schöne Festtage.

T. Reich

t_r_
Allwissender
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Die UV-Jahresmeldung funktioniert auch, wenn man mit der Januarabrechnung den ausgeschiedenen Mitarbeiter mit der Folgekrankenkasse im Januar abrechnet. Es wird dann eine Meldung mit Grund 92 erstellt.

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letzte Antwort am 05.01.2017 16:16:41 von t_r_
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