hallo:)) ich frage mich ob ich Mitarbeiter, welche unentschuldigt Fehlen, zwingend über Fehlzeiten unterbrechen muss oder auch die Fehltage in Stunden abziehen kann...
aufgrund der Kurzungsregel werden bei verstetigtem Entgeld nur 1/30 vom Gehalt und nicht 8xstunden gekürzt... muss eine Unterbrechung ausgelöst werden?
sorry... ich meinte 8hx StundenLohn kürzen anstatt 1/30 des Gehaltes ...
bei verstetigtem Entgelt...
VG und vielen Dank
Hallo,
nachdem die geschlüsselten Unterbrechungen in den Fehlzeiten in der Regel mit einer Kürzung der SV-Tage sowie der Erstellung einer DEÜV-Meldung verbunden sind, bitte ich Sie diese Frage rechtlich mit der Krankenkasse zu klären.
Weitere Informationen zum Thema „Arbeitsunterbrechung“ finden Sie im Dokument 5303185 .
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Beitrag vom Nutzer gelöscht