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U1-Berechnungsschema?

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letzte Antwort am 19.09.2018 13:48:54 von björn
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myview
Einsteiger
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Hallo,

ich habe folgende Situation:

eine Mitarbeiterin arbeitet montags - mittwochs je 8 Stunden.

Sie hat eine AU vom 31.8. - 9.9. vorgelegt. Diese habe ich in LODAS übernommen.

Nun berechnet LODAS für August nach der Formel "Vollmonatsbetrag * fortzuzahlenden Kalendertage / 30 Tage" einen Erstattungsbetrag für 1 Fehltag.

Für September wird nach der Formel "Vollmonatsbetrag * fortzuzahlende Arbeitstage / mtl. Arbeitstage" berechnet. Berücksichtigt werden 3 Fehltage.

Woher kommt diese unterschiedliche Berechnungsmethode bei einer einzigen Fehlzeit?

Und gibt es da ein "richtig" oder "falsch"?

Vielen Dank für die Infos!

Andrea Krömer

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björn
Experte
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Hallo Herr Krömer,

ein richtig oder falsch gibt es nicht.

Eventuell wurden die Berechnungsmethoden im September geändert. Haben Sie dies mal auf Mandantenebene und Personalebene unter der Arbeitszeit geprüft?

Gruß

Björn Niggemann

myview
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Björn,

Auf Mandantenebene gab es einen Wechsel in der Berechnungsmethode.

Ich habe nun beide Monate auf "Arbeitstage" stehen und bei der Probeabrechnung für August gibt es nun Fehlermeldungen, weil kein Erstattungsbetrag mehr ermittelt werden kann. Logisch, weil der auf den August entfallene Tag der AU kein Arbeitstag war. Diese Fehlermeldung würde ich einfach ignorieren.

Danke und Gruß

Andrea Krömer

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 4
209 Mal angesehen

Wenn im August der Antrag auf AAG erstellt wurde, dann sollten Sie in der Probeabrechnung prüfen, ob dieser wieder storniert wird.

Wenn Sie natürlich jetzt im September erst die Krankmeldung erfasst haben brauchen Sie für August nichts mehr beachten und können die Meldung ignorieren.

Gruß

Björn Niggemann

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letzte Antwort am 19.09.2018 13:48:54 von björn
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