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Tod eines Mitarbeiters

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letzte Antwort am 18.12.2025 08:19:25 von Claudia-
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Claudia-FU
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Mit der Gehaltsabrechnung Dezember wurde mir mitgeteilt, das ein Arbeitnehmer eines Mandanten verstorben ist. 

Das Sterbedatum war noch nicht bekannt, der Arbeitgeber hatte selbst die Familie kontaktiert, da die Vorgesetzten keine Info über Krankheit etc. hatten. Mittlerweile gibt es eine Sterbeurkunde, dort steht drin, verstorben zwischen dem 18.11. 18.00 Uhr-24.11.25 15 Uhr. Die Schwester des Verstorbenen (er war Alleinstehend) hat das Datum mit dem Auffindetag 24.11.25 festgelegt. An diesem Tag wurde morgens die Gehaltszahlung durch die Bank für den Kalendermonat November durchgeführt. 

 

Die Firma möchte jetzt auf die Rückzahlung des Gehaltes für die Zeit vom 24.11.-30.11. verzichten. 

 

In der Abrechnung bin ich hingegangen und habe die Kürzungsbeträge wieder in den Bewegungsdaten auf 11/25 erfasst. Allerding berichtigt er jetzt die Lohnsteuer und die freiwillige KV/PV für 11/25 . So das immer noch eine Rückforderung auf der Abrechnung 12/25 habe. Wie bekomme ich diese Rückforderung weg. Der Arbeitgeber möchte keinerlei Forderung in der Abrechnung haben. 

 

Was kann ich sonst noch tun?

Claudia-
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Ich arbeite mit Lodas aber denke mal in LuG wird es ähnlich möglich sein. 

Ich würde bei dem Mitarbeiter im November die Teilmonatskürzung rausnehmen, sodass kompletter Gehaltsmonat auch bei Austritt am 24.11. berechnet wird.

 

Wenn das nicht funktioniert, dann den offenen Betrag als Nettolohn mit reinnehmen. Dann sollte ebenfalls das volle Ergebnis wieder rauskommen.

 

Bitte denkt aber auch daran, dass ggf. noch Ansprüche aus Resturlaub oder ähnlichem vorhanden sein könnten, welche an Erben ausgezahlt werden müssen.

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Vielen Dank  für den Hinweis mit dem Resturlaub. In der Tat ist es so, das es noch 19 Tage Resturlaub gibt. 

 

Ergo hat die Firma zurück gerudert und möchte jetzt doch die Rückforderung ausgewiesen haben. Mit der 

Schwester (Erbin) wurde gesprochen, das sie die Urlaubsabgeltung erhält und ihre Daten benötigt werden. 

Die Schwester hat den Wunsch geäußert, den Betrag aus der Rückforderung bei der Auszahlung an sie direkt zu kürzen.  Dem Wunsch kommt die Firma auch nach. 

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Na wunderbar. Dann ist ja alles geklärt. Aber bitte erst auszahlen wenn auch der Erbschein da ist. Manchmal tauchen ganz andere Erben auf von denen man nichts wusste und der AG muss dann doppelt zahlen. 😉

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Es gibt wohl nur noch eine Schwester. 

 

Aber ich habe dazu noch eine Frage, ich finde leider kein Datev Dokument dazu. 

Die Lohnsteuer wird dann aufgrund der Steuerklasse der Schwester berechnet, aber  

die Sozialversicherung wird mit den Werten des Verstorbenen berechnet, richtig?

 

Hier in dem Fall ist der Verstorbene freiwillig in der GKV gewesen und hat die BBG trotz

der Kürzung der Tage überschritten. Melde ich die Schwester dann auch mit 9111? Eintritt am Tag nach dem offiziellen Todestages am  25.11.25 und Austritt auch am 25.11.25? In der Krankenkasse des Verstorbenen? 

Die Schwester ist wohl selbst Arbeitnehmerin.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Du brauchst 2 Personalnummern und musst über entsprechende Lohnarten abrechnen, die jeweils nur sc-pflichtig oder LST-pflichtig sind. Für die Schwester machst du eine ELSTAM Anmeldung als Nebenarbeitgeber wenn sie bereits ihre Steuerklasse im Hauptjob nutzt.

 

Hier die Anleitung für die Abrechnung mit LuG:

https://help-center.apps.datev.de/documents/1026661

 

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letzte Antwort am 18.12.2025 08:19:25 von Claudia-
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