Hallo zusammen, folgender Fall beschäftigt mich momentan:
Arbeitnehmerin war ab Ende April 2021 im Krankengeld (mit Krankengeldzuschuss durch den AG) und ist Mitte Juni verstorben. Ausgezahlt werden müssen nun noch Urlaubsabgeltung, Überstunden und eine Sonderzahlung.
Zu der Urlaubsabgeltung habe ich in Dokument Nr. 5300444 gelesen dass diese steuer- und svfrei zu behandeln ist. Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse der Verstorbenen weiß ich nun, dass diese drei Zahlungen in ihre SV-Meldung gehören. Lohnsteuerlich ist es aber dem Rechtsnachfolger zuzuordnen.
Ich würde nun wie folgt vorgehen:
Abrechnung 06/21 der verstorbenen AN:
Abrechnung 07/21 für den Ehemann:
Ist dies denn so korrekt, oder habe ich irgendwo einen Fehler übersehen? Danke schon mal für eure Antworten!
Hallo,
für die Abrg. 07/21 muss auf jeden Fall die Steuerklasse des Erben (Ehemanns) angegeben werden. Wenn er allerdings selbst noch einen Hauptarbeitgeber hat, ist mit der Steuerklasse 6 abzurechnen.
Viele Grüße
Sailor
Er ist Vollrentner und beide haben Steuerklasse 4