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Tod des kindes

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letzte Antwort am 28.09.2020 13:37:38 von lohnhilfe
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sjh
Beginner
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Nachricht 1 von 3
509 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wir haben jetzt leider die traurige Nachricht erhalten, dass das Kind einer MA in der Elternzeit verstorben ist.
Bis vor kurzem, so dachte ich zu mindestens, gab es in Lodas noch das Feld "Tod des Kindes". Kann es sein, dass ich es übersehen habe und einfach nicht mehr finde oder ist es nicht mehr relevant und muss daher nicht mehr angegeben werden? Die ETZ kann man ja auch ohne diesen Hinweis zeitlich korrigieren. Ich bin ein bisschen unsicher, dass ich etwas übersehen habe. LEX konnte mir bei meiner Recherche leider nicht so richtig helfen.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten.
SJH

rebecca_tk
Beginner
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Nachricht 2 von 3
494 Mal angesehen

Hallo zurück,

 

unter dem Punkt "Mutterschutz" kann man die Unterbrechung aufgrund des Todes z.B. bei Fehlgeburt ankreuzen, aber innerhalb der Elternzeit ist diese Tatsache (so hart und grausam sie natürlich ist!) nicht relevant.

Ich vermute, dass die Elternzeit mit Zeitpunkt des Todes endet, aber so einen Fall hatte ich glücklicherweise noch nicht.

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 3
420 Mal angesehen

Hallo,

 

die Elternzeit endet 3 Wochen nach dem Tod des Kindes nach § 16 Abs. 4 BEEG.

LG
VM
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letzte Antwort am 28.09.2020 13:37:38 von lohnhilfe
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