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Tod Versorgungsbezieher, rückwirkende SV abgaben

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letzte Antwort am 21.03.2024 14:22:19 von Hayen
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Lindenberg82
Beginner
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Ich habe einen Versorgungsbezieher bei dem ich jetzt die Meldung erhalten habe, dass er zum 20.02. verstorben ist. 

 

Ich habe dies soweit alles eingetragen und in der März Abrechnung erhalte ich jetzt ein Minus in der SV. Es gibt keine Witwe.

 

Wie kann ich denn jetzt das Minus umgehen? Von einem Toten kann ich die SV ja jetzt nicht zurück verlangen.

 

Oder muss es wirklich manuell durch die Buchhaltung ausgebucht werden?

 

 

pogo
Experte
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Wenn ich dich nicht falsch verstehe, muss doch der Beitragsnachweis negativ sein, eben weil der Februar nicht mehr bis zum 29.2. sondern nur noch bis zum 20.2. abgerechnet wird und somit zu viel Beiträge für Februar an die KK gezahlt worden sind.

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Lindenberg82
Beginner
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Ja, genau. Weil die SV ja nur bis 20.02 gezahlt werden muss.

 

Versteh ich ja auch.

 

Aber trotzdem habe ich ja ein Minus in der Abrechnung, dass ich irgendwie verarbeiten muss.

 

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Hayen
Aufsteiger
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Das Minus ist das Nettogehalt, dass nun nach der Kürzung geringer ist, als das was ausgezahlt wurde. 

 

Da er das nicht zurück zahlen kann und dann im Endeffekt doch gezahlt wird, würde ich den Nettobetrag auf Brutto hochrechnen und als Sonderzahlung eintragen. Dann ist die Abrechnung am Ende wieder plus/minus Null. 

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letzte Antwort am 21.03.2024 14:22:19 von Hayen
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