Hallo Zusammen,
MA arbeitet in Teilzeit in Elternzeit mit 32 Std pro Woche, vertraglich bis zum 08.01.24.
Wird jedoch erneut schwanger und erhält ab Mitte November ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum errechneten Geburtstermin im März für Kind 2.
Welches Gehalt wird in der Übergangszeit zum Mutterschutz gezahlt?
Vielen Dank für eure Unterstützung. Super wäre auch eine Rechtsgrundlage auf die sich die Antwort stützt 🙂
Aus den Empfehlungen rechts: Schwanger während Elternzeit, Teilzeittätigkeit, Beschäftigungsverbot > Nachricht 7.
Ja, vielen Dank.
den Beitrag hatte ich gesehen.
bei mir ging es jedoch nicht um eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit, sondern um das reguläre auslaufen.
Nach meinem Verständnis müsste hier auch Vollzeit greifen, das würde sich ja dann mit dem anderen Beitrag decken.
wie berechnet sich beim Wechsel von Teilzeit in Elternzeit/ Vollzeit das Mutterschutzgeld? Ist hierbei die gehaltszahlung vor der ersten Schwangerschaft relevant, da laut muschg kein Nachteil durch die Elternzeit entstehen darf?
@Schnupa schrieb:........................... Ist hierbei die gehaltszahlung vor der ersten Schwangerschaft relevant, da laut muschg kein Nachteil durch die Elternzeit entstehen darf?
So sehe ich das auch. Ob nun Abbruch oder Auslaufen der EZ führen da zum gleichen Ergebnis.