Hallo,
ist es möglich einen Mitarbeiter (Bauhelfer) im Bauhauptgewerbe als Teilzeitbeschäftigung
anzumelden und wenn ja wie ist dann die Mindestarbeitszeit zu errechnen. Er würde 90 Stunden im
Monat arbeiten, auf drei Tage in der Woche.
Bin für jede Info dankbar.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Natürlich geht das, er könnte auch als Minijobber angemeldet werden.
90 Stunden im Monat (geteilt durch 13/3) sind 20,79 Stunden pro Woche, die auf seine drei Tage verteilt werden müssen. LODAS berechnet dann von sich aus die Kürzung der Beschäftigungstage.
Danke für die Antwort, aber im Bauhauptgewerbe gibt es doch die
Sommer und die Winterzeit, wird dies dann bei Teilzeit nicht irgendwie
berücksichtigt und wo muss die Arbeitszeit im Programm eingeben.
Bei den Vollzeit gebe ich die Mindestarbeitszeit ja bei den monatl.
Arbeitszeiten ein?
Sommer- und Winterarbeitszeit betrifft ja in erster Linie Vollzeitkräfte mit 40-Stunden-Woche. Das kann aber auch über Betriebs- und individuelle Vereinbarungen ausgehebelt werden. Bei einer Teilzeitkraft, die nur die Hälfte der Stunden macht, kommt es m.M.n. dann auf den Arbeitsvertrag an, was dort festgelegt ist.
Wenn die wöchentliche Arbeitszeiten denen der Vollzeitkräfte folgen sollen, können die individuellen Werte unter Personaldaten > Arbeitszeiten > Monatliche Arbeitszeit bzw. Soll-Arbeitszeit eingetragen werden.
Danke 😊