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Teilnahme am Schätzverfahren bei Einstellung de Betriebstätigkeit LODAS

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letzte Antwort am 22.02.2024 10:48:35 von Wolfgang_Stein
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HeikeEttl
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe einen Betrieb, der zum 29.02.2024 seine Betriebstätigkeit einstellt. Ich habe nun ein Problem wegen dem Schätzverfahren. Ich bin im Bearbeitungsmonat Februar 2024. Anfang Februar wurden ganz normal die Beitragsschätzungen für die verschiedenen Krankenkasse erstellt mit Übermittlung am 21.02.2024. Da der Betrieb ja nun eingestellt wird, habe ich das Kontrollkästchen "Teilnahme am Schätzverfahren unter Mandantendaten/SV/allgemeine Daten - Register Beitragsnachweis/DEÜV deaktiviert. Die Felder "bei Differenzen zw. Schätzung u. tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" und "Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen" habe ich die Haken gelassen. Dann habe die Stammdaten an das Rechenzentrum übertragen, da dies ja nicht zusammen mit meiner Februar-Gehaltsabrechnung erfolgen darf. Aber es wurden somit  STORNO-Beitragsnachweise für den Februar für die Krankenkassen erstellt. 

Verstehe ich das richtig, dass nun keine Schätzung für Februar stattfindet, aber ich muss ja noch eine ganz normale Lohnabr. für 02/2024 durchführen. Habe ich die Änderung vielleicht zu früh hinterlegt? 

Wie sind Sie bei einer Betriebseinstellung vorgegangen, hat jemand Erfahrung? Würde mich sehr freuen, eine Antwort zu erhalten. Vielen Dank!

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

wurde der Haken "Teilnahme am Schätzverfahren" im Bearbeitungsmonat Februar rausgenommen? In diesem Fall werden die Schätz-Beitragsnachweise Februar storniert.

Wenn der Februar noch abgerechnet wird, deaktivieren Sie das Schätzverfahren im Bearbeitungsmonat 03/2024.
Informationen finden Sie hier unter Punkt 3.3.14.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.02.2024 10:48:35 von Wolfgang_Stein
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